Steuerberater für Künstler
Für Sie spezialisiert
In unserer Kanzlei hat sich u.a. eine Abteilung für Künstler und deren speziellen Belange
entwickelt: Es hat sich so ergeben …
Zu unseren Mandanten zählen Musiker, Bands, Musikverlage, Konzertveranstalter, Künstleragenturen, Diskjockeys ( DJs und VJs ) nationale und internationale, Musikproduzenten, Schauspieler, Tänzer und bildende Künstler (Bildhauer, Maler, Fotografen).
Das Steuerberater-Team unserer Kanzlei hat besondere Kenntnisse in:
- Steuerlicher Behandlung von Urheberrechten (Lizenzen, Verwertungsrechten etc.)
- Behandlung von Lizenzzahlungen, auch für Bezieher von ausländischen Lizenzzahlungen
- Versteuerung von ausländischen Einnahmen
- Beantwortung von Fragen zur Doppelbesteuerung bei Auslandsbeziehungen
- Bezahlung von ausländischen Künstlern im Inland einschl. steuerlicher Abzugsverpflichtungen, sog. Künstlerabzugssteuer
- Künstlersozialkasse (KSK) Abgaben
- Abgrenzung Einkünfte Freiberufler / Gewerbebetrieb
- Umsatzsteuerpflicht / Umsatzsteuerfreiheit